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Antrag HU-Bewegt und thematisch verbundene Vereine auf Einrichtung eines Budgets für Zuschüsse für in Rechnung gestellte Verwaltungsleistungen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen von BFB, CDU, FDP und WHU beantragen gemeinsam:

Einleitung

Die Vereine der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tragen maßgeblich zum kulturellen Leben und der Präsenz der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei. Aus diesem Grund soll diesen Vereinen durch vier Anträge die Durchführung von Veranstaltungen in Henstedt-Ulzburg erleichtert und deren Aktivitäten auch finanziell seitens der Gemeinde unterstützt werden.

Einleitung

Die Vereine der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tragen maßgeblich zum kulturellen Leben und der Präsenz der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei. Aus diesem Grund soll diesen Vereinen durch vier Anträge die Durchführung von Veranstaltungen in Henstedt-Ulzburg erleichtert und deren Aktivitäten auch finanziell seitens der Gemeinde unterstützt werden.

Antrag 1

Für gemeinnützige Vereine mit Sitz in Henstedt-Ulzburg soll ein Kultur-Fördertopf in Höhe von 5.000 Euro für notwendige/unumgängliche Gebühren von Veranstaltungen auf dem Gemeindegebiet zur Begleichung von Gebühren der Gemeinde Henstedt- Ulzburg (z.B. Schankgenehmigungen) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Begründung

Viele Vereine sind auch nach der Corona-Krise geschwächt, haben weniger Einnahmen durch Mitglieder oder Spenden. Bei kleinen Veranstaltungen (z.B. Konzerte des Kulturfördervereins Forum) übersteigt die Gebühr sehr häufig den Umsatz. Die Gemeinde soll die Kultur in Henstedt-Ulzburg durch finanzielle Entlastung fördern.


Antrag 2

Veranstaltungsflächen, die der erlaubnisbedürftigen Sondernutzung unterliegen sind Vereinen für genehmigte Veranstaltungen frei, beschildert und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird der Kultur-Fördertopf aus Antrag 1 um weitere 1.500 Euro erweitert. Diese Regelung ist ggf. der Satzung über Sondernutzungsflächen, bzw. der Marktsatzung hinzuzufügen.

Begründung

Ebenso wie die Sondernutzungsberechtigten hat auch die Gemeinde die Verpflichtung, Sondernutzungsflächen ordnungsgemäß und in sauberem Zustand zur Verfügung zu stellen, so wie es in §7 (Pflichten der Sondernutzungsberechtigten) für den "Mieter" verlangt wird. Hierzu gehören insbesondere die Marktplätze, der zum „Mietbeginn“ entsprechend der notwendigen verkehrsrechtlichen Anweisungen frei von Fahrzeugen und sauber zukünftig an den Veranstalter übergeben werden sollen. Die Beschilderung (Parkverbote mit Datum der Veranstaltung - notwendig auf dem Marktplatz Ulzburg) dürfen gem. aktueller Gesetzeslage nur durch zertifizierte Betriebe aufgestellt werden (MVAS 99 / RSA 21 / ZTV-SA 97). Gerade durch die Gebührensatzung sind die Sondernutzungsflächen einer Mietsache gleichzusetzen und sollten entsprechend "frei" übergeben werden.

Antrag 3

Notwendige Terrorschutzmaßnahmen aus Auflagen für Veranstaltungen von Vereinen sind von der Gemeinde sowohl fachlich als auch sachlich zu unterstützen. Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur einfacheren Sicherung des Marktplatzes Ulzburg - der seitens der Gemeinde als Veranstaltungsfläche ausgewiesen wird - zu erarbeiten. Das könnte Beschränkungen an den Ein-/Ausfahrten oder Ähnliches bedeuten. Ein entsprechendes Konzept ist von der Verwaltung bis Sommer 2024 zu erstellen.

Begründung

Die geforderten Auflagen hinsichtlich des Terrorschutzes von Veranstaltungen sind von den Vereinen aus Bordmitteln nicht wirklich zu bewerkstelligen. Kaltenkirchen und Norderstedt zeigen immer wieder, dass eine kollegiale Lösung des Terrorschutzes durch z.B. Fahrzeuge und/oder Absperrungen des Baubetriebshöfe die Vereine entsprechend entlastet und somit diese Veranstaltungen auch professioneller aufgestellt sind.
 

Für die Fraktionen

 


BFB

Jens Iversen


CDU

Sven Oldag


FDP

Klaus-Peter Eberhard


WHU

Karin Honerlah

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