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Wir veröffentlichen den Prüfungsbericht – endlich Licht beim WZV im Kreis Segeberg

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An diesem Wochenende haben sich mehrere Parteien, Fraktionen und Wählergemeinschaften entschlossen, den geschwärzten Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes zum Wegezweckverband und die Stellungnahme des WZV zu veröffentlichen.
Hintergrund ist das offensichtliche Missmanagement des WZV der vergangenen Jahre und die daraus resultierenden (erheblichen) Gebührenerhöhungen für ALLE Bürger im Kreisgebiet. Darüber sollten alle Bürgerinnen und Bürger informiert sein.

Es muteten die vergangenen Jahre schon an wie eine schöne Illusion. Die Abfallgebühren des WZV blieben wie von Geisterhand 5 Jahre lang stabil. Überall sonst stiegen die Abfallgebühren, nur nicht in dem „kleinen gallischen Dorf“ des WZV. Wie konnte das sein?
Am Ende kam dann eine erstaunliche Erhöhung auf die Anwohner im Kreisgebiet zu. Von 2017 auf 2018 14,4 % und für 2019 stand eine weitere Erhöhung um satte 17,7 % an.
Gerade die letzte Erhöhung beinhaltete 3,3 % allein für die Abfindung des langjährigen Verbandsvorstehers mit einen deutlich sechsstelligen Betrag (laut Quellen der LN 11.11.2018). Wahrscheinlich für die „gute Arbeit“ und „gutes Wirtschaften“ für den WZV und deren Gebührenzahler. Diese Vorgänge beinhaltet der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes (GPA) und führte zu berechtigten Fragen auf Seiten der Bürger und deren Vertreter in den Gremien.
Wer nun aber dachte, dass man diesen Bericht den Bürgern, also denen, die die Zeche zahlen müssen und ihren politischen Vertretern zur Durchsicht zur Verfügung stellen würde, lag falsch. Transparenz, Einsicht und Fehlerkultur – Fehlanzeige.
Das „Angebot“ war ein Besuch in den Räumen des WZW oder beim Bürgermeister, wo man dann den 280 Seiten langen Bericht lesen durfte. Kopien waren nicht gestattet und lagen auch nicht bereit. Zusätzlich wurden – rechtswidrig – auch noch die persönlichen Daten der Personen abgefragt und schriftlich festgehalten, die den Bericht einsehen wollten. Dass man durchaus länger benötigt, um den Bericht in Gänze zu lesen, Querverweise und weitere Quellen zu prüfen, steht außer Frage. Offensichtlich gibt es für den WZV gute Gründe, diesen Bericht faktisch zur Verschlusssache zu erklären.
Dabei gibt es das „Informationszugangsgesetz“ für das Land Schleswig-Holstein. Es regelt eindeutig das Recht auf Einsicht in eben genau diese Unterlagen und nach Auskunft des „Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz“ stehen wir nicht alleine mit dieser Meinung da. Es dient eben genau dazu, Verschleierung in Einrichtungen des öffentlichen Rechts zu verhindern, indem vollumfänglich öffentlich dargelegt wird, was von öffentlichem Interesse ist.
Obwohl der WZV, in Kenntnis dieses Gesetzes, eigentlich zur Veröffentlichung verpflichtet ist, weigerte er sich bis heute und drohte mit allerlei rechtlichen Konsequenzen.
Wer in dieser Form das Licht der Öffentlichkeit scheut, hat offensichtlich gute Gründe im Schatten zu bleiben.
Mit der heutigen Veröffentlichung durch mehrere Parteien und Fraktionen beenden wir diese Art der Hinterzimmer-Politik und schaffen mehr Transparenz für die Bürger im Kreis Segeberg.

31.05.2019

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