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WHU-Antrag: Teilnahme am Open Data Portal des Landes Schleswig-Holstein

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Sehr geehrter Herr Dr. Kahle,

Digitalisierung ist auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein sehr wichtiges Thema. Die Datenbestände, welche im Rahmen der Verwaltung unserer Gemeinde anfallen, sind einerseits ein Allgemeingut – soweit keine schutzwürdigen Belange gegen eine Herausgabe sprechen. Auf der anderen Seite sind sie ein Potential für die Informationsgewinnung für Bürger und Unternehmen innerhalb und auch außerhalb unseres Ortes.
Aus der Digitalisierungsstrategie des Landes heraus startet aktuell die Open Data-Plattform, auf der Land, Kommunen und weitere öffentlich-rechtliche Aufgabenträger ihre Datenbestände zu Strukturen und Entwicklungen in Form von Adressen, geografischen Datenpunkten und Statistiken bereitstellen.

Denn diese Daten gehören uns allen und sollten um Transparenz zu fördern der Einwohnerschaft zur Verfügung stehen, wo auch immer sie nachgefragt werden. Und das niederschwellig in Form der Bereitstellung im freien Zugriff im Internet. Ziel muss es sein, dass Bürger sich benötigte Daten, soweit sie schon bereitgestellt sind, unverzüglich in einem gängigen Dateiformat herunterladen und diese direkt lesen oder mit gängigen Programmen (wie z.B. einer Tabellenkalkulation) auswerten können, hinreichende PC-Kenntnisse vorausgesetzt.

Die Stadt Norderstedt hat dies bereits in 2018 in die Wege geleitet. In der Vorlage dort (M 18/0338, vom 09.08.2018) wird betont, dass über die Aufwände hinaus, die Daten in das Portal hochzuladen, keine Kosten entstehen.

Die WHU-Fraktion stellt somit folgenden Antrag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, dass Henstedt-Ulzburg zum nächstmöglichen Termin der Open-Data-Plattform der Landesregierung beitritt. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) anzusprechen und die Freischaltung eines Portalzugangs zu bewirken. Die Verwaltung wird aufgefordert, Statistiken und Strukturdaten der Gemeinde in das Portal zu laden (z.B. Adressen von Liegenschaften, Zahlen über Schul-, Kindergarten- und Hortanmeldungen über die Schulhalbjahre,
Teilnehmerzahlen an VHS-Kursen, die beschlossenen Haushaltssatzungen und ihre Nachträge, Bebauungspläne, Einwohnerzahlen-Entwicklungen und Wahlkreisergebnisse uvm.). Auch Prüfergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes sollen bereitgestellt werden. All dies unter der Einschränkung auf Daten, die nicht schutz- oder geheimhaltungswürdig sind.


Mit freundlichem Gruß
Karin Honerlah
Fraktionsvorsitzende

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