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WHU: Keine weiteren Baugebiete auf der grünen Wiese!

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So stand es bereits in den WHU-Wahlprogrammen der Jahre 2013 und 2018 und zu dieser Aussage stehen wir!
Schon seit vielen Jahren schreibt uns das Baugesetzbuch vor, wie wir unsere Städte und Gemeinden zu entwickeln haben: Auf der grünen Wiese darf nur dann gebaut werden, wenn innerorts keine qualitativen Bauflächen zur Verfügung stehen. Die dem Flächenfraß entgegenwirkende Innenentwicklung ist die Umsetzung eines im Baugesetzbuch verankerten Grundsatzes, den wir ernst nehmen.

Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn durch eine Analyse nachgewiesen wurde, dass innerorts neues Bauen im Bestand nicht ausreichend möglich ist.
Unser Bedarf an neuem Wohnraum wurde Mitte letzten Jahres auf 1500 Wohneinheiten (von 2014) bis 2030 anhand einer qualifizierten Bevölkerungs- und Haushaltsvorausberechnung ermittelt. D. h. es müssten jährlich ca. 100 Wohneinheiten gebaut werden.
Mehr nicht.
Platz für diese Wohneinheiten gibt es, gemäß der ebenfalls seit Mitte 2018 vorliegenden Innenentwicklungspotentialanalyse, in ausreichendem Maße. Es gibt Baulücken, Brachflächen, Quartiere, die vor einer Umstrukturierung stehen (siehe Kronskamp) sowie Flächen, die bereits für Bebauung vorgesehen sind (z. B. Beckersbergstraße gegenüber dem Freibad).
Das bedeutet: Zukünftige Bauflächen gibt es innerorts bereits in ausreichendem Maß.
Ein Bauen am Rand der Siedlungen wäre folglich keine Innen-, sondern ungewünschte Außenentwicklung, die zudem unsere Verkehrsprobleme noch verstärken würde.
Eine Ausnahme hiervon bildet die Fläche an der Straße Dammstücken. Hier weist der Flächennutzungsplan bereits seit 2001 Wohn- und Mischbebauung aus - ein Areal, auf dem auch das Alstergymnasium als Neubau errichtet werden könnte.

Keine Kommune ist durch den Landesentwicklungsplan oder sonstige Regularien gezwungen, stärker zu wachsen, als die Ressourcen des Ortes es hergeben oder der Bedarf es erfordert. Henstedt-Ulzburg ist seit den 70er Jahren so stark gewachsen wie kaum eine andere Kommune. Unseren Wachstumsbeitrag haben wir dadurch für die Region mehr als erfüllt. Wir sind mittlerweile an den Grenzen unserer Infrastruktur – seien es Straßen, Kanalisation, KiTas oder Schulen - angelangt und sollten dies akzeptieren.
Wichtig und richtig ist nun die Erneuerung von Wohnraum, die Schaffung kleinerer und barrierefreier Wohnungen sowie bezahlbaren Wohnraums.

Auch der Landesentwicklungsplan hält es in seinem Entwurf für essentiell, insbesondere auf den Siedlungsachsen im Hamburger Umland darauf zu achten, „dass landschaftliche Freiräume sowie attraktive und gesunde Lebensbedingungen erhalten bleiben“ (S. 72). Die WHU kann sich also auf diesen Entwurf stützen und verlangen, dass „die ökologische und landschaftliche Verträglichkeit für eine weitere Siedlungsentwicklung gewährleistet sein soll“. „Zusammenhängende landschaftliche Freiräume sollen erhalten werden und vernetzt bleiben“ (S. 70).

In der Minimalforderung heißt das konkret, dass die zahlreichen gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen (Gesamtumfang: mehrere -zig Hektar) für Bau- und Gewerbeflächen in Henstedt-Ulzburg, die seit Jahren bzw. sogar Jahrzehnten von der Verwaltung nicht umgesetzt wurden, endlich realisiert werden müssen, bevor weitere Bauvorhaben mit Eingriffen in Natur und Umwelt durchgeführt werden.

Karin Honerlah für das Presseteam, 2. Mai 2019

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