Aktuelles
Antrag der WHU-Fraktion für den Umweltausschuss / Verkauf von Knicks und Knickschutzstreifen durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Sehr geehrter Herr Rohlfing,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung des Umwelt- und Naturausschusses zu setzen.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verkauft auch weiterhin keine Knicks und Knickschutzstreifen in Gewerbegebieten
Begründung:
Als gesetzlich geschützte Biotope genießen Knicks gem. §30 Bundesnaturschutzgesetz i.V. m. § 21 Landesnaturschutzgesetz sowie der Biotopverordnung besonderen Schutz und haben einen hohen Stellenwert für die Tier- und Pflanzenwelt.
Die Knicks und ihre Schutzstreifen sind Teil unserer in den Bebauungsplänen ausgewiesenen Ausgleichsflächen und deren Erhalt und Pflege kann nach den „Durchführungsbestimmungen für den Knickschutz“ (Erlass vom 20.01.2017) im Innenbereich nur optimal gewährleistet werden, wenn diese im öffentlichen Eigentum stehen und verbleiben.
Der derzeit vorgesehene Verkauf dieser im Gemeindeeigentum stehenden Flächen an Gewerbetreibende sollte daher unterbleiben. Die Erfahrungen zeigen, dass Knicks in Privateigentum ihren ursprünglichen ökologischen Wert weitgehend verlieren durch Gestaltungsmaßnahmen und die intensive Nutzung oder für Stellplätze, als Lagerplatz, Schuttablade oder sonstiges. Dadurch geht, u.a. für einen Teil der Wildtiere, der Lebensraum unwiderruflich verloren. Beispiele für den missbräuchlichen Umgang mit Knicks sind vielfältig in der Gemeinde vorhanden.
Eine ggf. nur mit Erschwerungen mögliche Knickpflege durch die Gemeinde kann nicht Grund dafür sein, dies den in der Regel nicht sachkundigen Gewerbetreibenden zu übertragen. Zudem steht zu befürchten, dass eine Vielzahl der Überhälter beseitigt wird; als zu erhalten sind in den B- Plänen 123 und 110 keine Bäume festgesetzt. Die für die Überwachung zuständige Untere Naturschutzbehörde prüft bereits jetzt die Einhaltung der Festsetzungen und die ordnungsgemäße Knickpflege nicht hinreichend und schreitet bei Verstößen nicht ein.
In den Grünordnerischen Fachbeiträgen der genannten Bebauungspläne sind Knicks und Knickschutzstreifen als im öffentlichen Eigentum stehend ausgewiesen und auch in die Ausgleichsberechnung eingeflossen. Bei einem Verkauf müsste dies korrigiert werden.
Aus naturschutzfachlicher Sicht verbietet sich somit die Veräußerung dieser Flächen. Auch als Ort, der damit wirbt umweltfreundlich zu sein, sollte man das im IGEK-Prozess immer genannte Postulat der durchgrünten Gewerbegebiete nicht durch die Veräußerung zunichtemachen.
Weitere Begründungen können in der Sitzung gegeben werden.
Mit freundlichem Gruß
Ina Krause
Gemeindevertreterin