Seit Anfang 2016 macht ein neues Gesetz die „Teil-Erdverkabelung“ der geplanten Ostküstenleitung möglich.
Allerdings: Geplant wird mit den Trassen, die als Freileitung vorgesehen sind, und nur in Ausnahmefällen kann ein Erdkabel verlegt werden. Das ist für die Ostküstenleitung als Drehstromleitung so vorgesehen, bei den Gleichstromtrassen wie dem Südlink ist es genau anders herum.
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