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Überlegungen zum B-Plan 156 von Claudia Kuhlmann

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Wohnquartier „Am Heidberg“ - Bebauungsplan Nr. 156

In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 07.11.2022 wurde der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Am Heidberg 26 – 44b und Hamburger Straße 211–217 gefasst. Der Beschlussfassung vorangegangen war der Antrag eines Investors, der auf dem Gelände elf neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 120 Wohneinheiten errichten möchte. Neben einer ersten Planungsskizze, die anlässlich der Sitzung veröffentlicht wurde, findet man auch auf der Internetseite der „tr.architekten“ aus Bad Oeynhausen und Köln eine „konzeptstudie wohnanlage henstedt-ulzburg“. Als Bauherrin erfasst ist dort die Rhen Grund KG aus Hameln.

Gemäß der bislang im Ausschuss veröffentlichten Unterlagen sollen sechs Wohnblöcke in viergeschossiger, drei in dreigeschossiger und zwei in zweigeschossiger Bauweise entstehen. Da sich diese massive Bebauung nicht in die aus Doppel- und Einzelhäusern bestehende weitere Umgebung der Siedlung Am Heidberg einpasst, soll durch die Erstellung eines Bebauungsplanes nun der rechtliche Rahmen für eine Neubebauung des Gebietes geschaffen werden.

Gemäß den Unterlagen des Investors soll das geplante Wohnquartier in drei Bauabschnitten entstehen. Im Bauabschnitt 1 soll zunächst der südliche Teil an der Hamburger Straße 211 – 217 mit vier Wohnblöcken (einer davon viergeschossig) bebaut werden. Auf diesem Gelände befinden sich aktuell noch zwei im Abriss befindliche Gebäude, die bereits vor einigen Jahren entmietet wurden.

Eine solche Baulücke zügig zu füllen macht Sinn. Bei einer Höhenbegrenzung von 9,5 m für die neuen Gebäude nahe der Hamburger Straße kann hier durchaus dreigeschossig gebaut werden. Die Gebäude nahe den vorhandenen Doppelhäusern Am Heidberg sollten jedoch maximal zweigeschossig entstehen, nicht höher als 8 m werden und einen größeren und daher rücksichtsvolleren Abstand zu den Doppelhäusern einhalten, so dass sich die Neubebauung in die vorhandenen Strukturen einfügt und sich nicht wie ein Fremdkörper über die umliegenden kleineren Häuser erhebt. Eine viergeschossige Bauweise moderner kubistischer Wohnblöcke würde hier den Maßstab des vorhandenen Wohngebietes sprengen.

Auf dem Gelände der Bauabschnitte 2 und 3 stehen aktuell sechs bewohnte Mehrfamilienhäuser aus den 60er Jahren. Auch hier sollten die neuen Wohnblöcke keinesfalls höher werden als die bereits bestehende Bebauung, aufgrund der geplanten Massivität und Bauweise jedoch tendenziell sogar niedriger.

Die aktuellen Mieter dort wohnen zum Teil schon sehr lange in ihren Wohnungen und zahlen günstige Mieten. Da die Sanierung der Häuser jedoch nicht wirtschaftlich sei, soll der Bebauungsplan nun die Möglichkeit eröffnen, als Ersatzbau die modernen Neubauten zu errichten.

Gemäß den bisherigen Vorgaben der Verwaltung sollen den Mietern dieser älteren Häuser in den Neubauten lediglich „Wohnangebote“ gemacht werden. Ein Anteil von 30% an den neuen Wohnungen soll mit einer Mietpreisbindung zur Verfügung gestellt werden, so wie es in der Gemeinde Standard ist. Jedoch ist es äußerst fraglich, ob wirklich alle der aktuell dort lebenden Menschen allein bei diesen Vorgaben eine der neuen Wohnungen werden beziehen können.  

Bislang ist es geplant, sowohl den Baustellenverkehr als auch den späteren zusätzlichen Verkehr des neuen Wohnquartiers über die schmale, bereits in die Jahre gekommene Straße Am Heidberg zu leiten. Nicht zuletzt schon während der jahrelangen Bauphasen, in denen sich der schwere Baustellenverkehr durch die schmale Straße zwängen müsste, würde dieses Vorgehen zu unzumutbaren Belastungen für die Anwohner der Straße Am Heidberg, aber auch der angrenzenden Straßen führen. Diese dauerhaften Belastungen können aber vermieden werden durch die sinnvolle Anbindung des Baugebietes an die bereits bestehende Ampelkreuzung Hamburger Straße/Elfenhagen. So würde der gesamte zu erwartende zusätzliche Verkehr, den die Straße Am Heidberg faktisch nicht mehr aufnehmen kann, aus der Siedlung herausgehalten werden.

Meine Forderungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 sowie den städtebaulichen Vertrag mit dem Investor sind daher:

  1. eine reduzierte, an die Umgebung angepasste Neubebauung, durch die der Charakter der Siedlung Am Heidberg erhalten bleibt,
  2. die Schaffung einer Zufahrt von der Hamburger Straße aus, um die unzumutbaren Belastungen durch jahrelangen Baustellenverkehr und später unzählige zusätzliche Fahrzeuge der neuen Bewohner von der Straße Am Heidberg und den umliegenden Straßen fernzuhalten,
  3. mehr Augenmerk auf die sozialen Belange, um günstigen Wohnraum hier vor Ort in ausreichendem Maße zu erhalten und nicht irrtümlich zu vernichten.

Claudia Kuhlmann
Wahlkreis 13

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