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Angespannte Kommunalfinanzen: Die Stoßrichtung der WHU

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Man hört davon in vielen Nachrichtensendungen oder Talkshows und in Wahlkämpfen natürlich: Die Kommunen haben höchst angespannte Finanzlagen, viele befinden sich bereits tief in der Verschuldung und streichen in bislang undenkbarem Ausmaß Leistungen für die Einwohnerschaft zusammen.

Auch für Henstedt-Ulzburg ist es sehr eng. Wir sparen an allen Ecken und Enden, 2024 musste sogar das Gemeindefest dran glauben. Dieses Jahr haben wir es immerhin in verkleinerter Form wieder erleben dürfen. 
Aber wirklich große Kosten kamen auf uns zu durch Unterbringungsanstrengungen von Wohnungslosen und Kriegsflüchtlingen und durch erhöhte Qualitätsanforderungen an die Kindergärten, die zwar in der Sache nichts Schlechtes sind, uns aber finanziell stark gefordert haben. Auch Erstrebenswertes will halt bezahlt sein.
Die kommende offene Ganztagsschule fällt in eine ähnliche Kategorie: In der Sache wünschenswert, aber durch hohe Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung sehr teuer.
Bei diesen Beispielen handelt es sich um externe Vorgaben, also Aufgaben von Land und Bund. Eigentlich gibt es die klare Regel, dass dann auch sogenannte Konnexionsleistungen die übertragenen Aufgaben zu begleiten haben.
Im Klartext: Wer eine Leistung bestellt, muss auch die Kosten dafür tragen. Tatsächlich erhalten die Kommunen meist nur einen Teil der Kosten erstattet oder sogar nur ein Anfangskapital für erste Investitionen. Auf ergänzenden Aufwänden und den laufenden Betriebskosten bleibt die Gemeinde mitunter ganz oder teilweise sitzen. Das müssen wir dann aus den Steuern und Abgaben von uns allen tragen. 
In Zukunft müssen wir auch weiterhin Abwasserkanäle sanieren und das Gymnasium braucht dringend ein neues Gebäude. Auch bei Sportanlagen und Sozialwohnungen sieht es unbefriedigend aus.
Und nun erhöht der Kreis Segeberg seine Umlage auf die Gemeinden um 1,5%, allein das reißt uns ein Loch in die Kasse, welches wir mit der jüngst beschlossenen Grundsteuererhöhung nicht mal komplett abdecken können. Plus Tariferhöhungen und den Neubau vom Feuerwehrgerätehaus und und und...

Es ist also völlig klar: Wir kommen um den Ausbau der Einnahmen nicht herum. Hier sind wir in der Kommunalpolitik auch nicht untätig gewesen. 

Wir haben neue Gewerbegebiete aufgelegt und achten weit stärker als früher darauf, dass auch qualifizierte Arbeitsplätze und auskömmliche Gewerbesteuern dabei herauskommen, nicht nur Logistikhallen mit geringer Wertschöpfung. Auch die Gewerbesteuern selbst hatten wir an das normale Niveau angepasst, schon vor der Coronapandemie. 

Und nun sind wir auch um die Grundsteuer nicht mehr herumgekommen. 

Aber auch in der Verwaltung erfolgt nun endlich die Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben, um mehr Effizienz zu erreichen und den verstärkten Fachkräftemangel besser zu kontern. 

Bei der Grundsteuer können Sie den Streit aller Beteiligten um den Hebesatz mitverfolgen, der sich in einer hohen Prozentzahl ausdrückt. In 2025 betrug dieser 308 %, nun steigt er auf 350 %, vorgeschlagen war sogar 421 %. Den wendet die Gemeinde auf den Messbetrag im Grundsteuerbescheid an, den alle Eigentümer erhalten haben. Daraus ergibt sich dann die Steuerschuld. Das erklärt jemand bei YouTube verständlich in 2 Minuten: t1p.de/b3jz9

Die WHU hätte auch eine Erhöhung der Grundsteuer nicht nur auf 350 Punkte gemacht, sondern sogar auf 421 Punkte. Davor scheuen sich einige unserer kommunalpolitischen Mitstreiter, wer vertritt schon gerne Steuererhöhungen? Wir tun das auch nicht gern. 

Aber wir üben das von Ihnen als Wählerschaft verliehene Mandat aus, dabei muss es auch dann um notwendige Schritte gehen, wenn es nicht angenehm ist.

Warum eigentlich diese krumme Zahl, 421 Punkte? Und warum würde sich die WHU dem nicht entgegenstellen? 
Weil es neben der Punktezahl und der daraus resultierenden direkten Belastung aller Bürger auch noch begleitende Umstände gibt, die man vorausschauend mitbedenken muss. 

421 Punkte ist der neue Nivellierungssatz, also sozusagen der Normaltarif, der sich durchschnittlich in den Kommunen in Schleswig-Holstein herausgebildet hat. An dem können, aber müssen wir uns nicht orientieren und so kam es nun auch. Aber sollten wir uns denn daran ausrichten?

Es gibt einen Finanzausgleich zwischen den Kommunen: Bei einer überdurchschnittlichen Steuerkraft, wie Henstedt-Ulzburg sie im Prinzip hat, muss etwas in den Ausgleichstopf eingezahlt werden. Daraus erhalten Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Steuerkraft einen Zuschuss. 

Damit wir uns hierbei nicht aus der Affäre ziehen können, indem wir als eigentlich steuerkräftige Gemeinde einfach weniger Steuern ansetzen, funktioniert dieser kommunale Finanzausgleich so, dass wir unseren Ausgleichsbeitrag auf der Basis des o.g. Nivellierungssatzes berechnet bekommen. 

Man tut also so, als würden wir dergestalt hohe Steuern einnehmen und wir müssen entsprechende Abgaben leisten. Obwohl wir nun gar nicht Steuern auf der Basis von 421 Punkten einnehmen werden, sondern nur 350 Punkte veranschlagt haben, werden wir dennoch auch für diesen Unterschied (421 minus 350 = 71 Punkte) unseren Obolus leisten, also zusätzlich zum nicht eingenommenen Geld noch weiteres abgeben. Unvorteilhaft? Oja, ein Teufelskreis, der fortwährend Erhöhungen geradezu erzwingt. Dem wir aber unterworfen sind. Wir müssen trotzdem unseren Ort am Laufen halten.

Hätten wir 421 Punkte festgesetzt, so müssten wir darauf ebenfalls unseren Anteil abführen. Aber Henstedt-Ulzburg hätte den höheren Betrag zumindest auch vereinnahmt, auch wenn uns alle das natürlich schmerzt, wenn wir den Grundsteuerbescheid aus dem Rathaus in der Hand halten. 

Damit könnte die Gemeinde jedoch zumindest die oben genannten Ausgaben bestreiten und weitere Verschuldung eindämmen, was Zinsaufwand spart. Ersparte Aufwendungen führen nicht zu Ausgleichsabgaben, nur Einnahmen.

So sparen wir als private Haushalte zwar Geld, erhalten aber auch weniger Leistungen. Daran müssen wir alle denken, wenn wir darüber schimpfen, dass Sportanlagen veraltet sind, die Schulen Ausstattungsmängel aufweisen oder die Straßen Schlaglöcher haben und nie richtig erneuert werden können. 

Und wenn neue Schulden gemacht werden müssen und die Zinszahlungen irgendwann nicht mehr getragen werden können, dann kommt es ohnehin zu Steuererhöhungen.

Wir können uns aus der Kommune heraus diesem Finanzausgleichssystem nicht entziehen. Aber wir hätten zumindest dafür sorgen können, dass unsere eigene Kasse besser gefüllt ist und wir so in den Genuss soliderer öffentlicher Leistungen kommen. 

Nun verfahren wir wie mit einem alten Auto, bei dem nur das allernötigste repariert wird, wo es also kein Abwarten mehr geben kann. Wir verwalten weiter nur den Mangel und füllen anderen Gemeinden mehr Geld in die Kassen. 

Das ist weniger offensichtlich als ein Steuerbescheid mit einer höheren Belastung, aber sollte auch transparent gemacht werden. Hiermit getan, Ihre WHU.

P.S.: Wie hoch sind eigentlich die Hebesätze der anderen Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein? Soviel vorweg: Mit 421 wären wir dennoch noch ein Grundsteuerparadies geblieben, hier die Tabelle des Statistikamtes: https://t1p.de/ibr64 

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