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WHU-Antrag-Henstedt-ggue-Friedhof_2021-10-05

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Sehr geehrter Herr Holowaty, wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen:

Die Verwaltung wird gebeten, das Gelände des ehemaligen Henstedter Bebauungsplanes Nr. 11 teilweise zu überplanen.

Anlass ist die absehbare Schließung eines Gasthofes/Hotels und die als notwendig erachtete Überplanung auch der angrenzenden Grundstücke an der Kisdorfer Straße und des Neuen Weges. Ziel ist die horizontale und/oder vertikale Gliederung des Wohngebietes (WA) entsprechend § 1 BauNVO in dem Sinne, dass z.B. nur Schank- und Speisewirtschaften und friedhofsbezogene Betriebe im Erdgeschoss zulässig sind und zugleich ortsteilbezogene Maßnahmen, die im IGEK-Prozeß erarbeitet wurden, hieraus entwickelt und im B-Plan verankert werden.

Begründung:
Der IGEK-Prozess hat gezeigt, dass die Qualitäten und Funktionalitäten des Ortsteils Henstedt einerseits geschützt (z.B. dörflicher Charakter, Grünstruktur auf den Grundstücken mit Vorgarten und maximal zweigeschossiger Bauweise) und andererseits gestärkt werden muss.

Das Areal gegenüber dem Friedhof Henstedt ist zumindest bezgl. der Erdgeschossflächen für friedhofsbezogene Nutzungen und Gastronomie sowie Beherbergungsgewerbe zu sichern.
Der für den Ortsteil notwendige Wohnungsbau sollte sich oberhalb des Erdgeschosses ansiedeln und sich hinsichtlich der Bauintensität (GRZ und GFZ) im Rahmen der in Henstedt vorzutreffenden Bebauung (GRZ max. 0,3 und zweigeschossige Bauweise) befinden.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Honerlah
Fraktionsvorsitzende WHU

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